Unser Auftrag – Ihr Erfolg
Die IHK FOSA ist die Anerkennungsstelle für ausländische Ausbildungsabschlüsse, die mit einem IHK-Beruf vergleichbar sind. Als bundesweites Kompetenzzentrum von 76 Industrie- und Handelskammern führen wir das Anerkennungsverfahren durch.
WIR ZEIGEN WER FACHKRAFT IST
Mit dem Bescheid der IHK FOSA können Personen mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen zeigen, dass sie eine qualifizierte Fachkraft sind. Unternehmerinnen und Unternehmer können damit im Ausland erworbene Qualifikationen leichter einschätzen.
WAS ist unser Auftrag?
Auf Grundlage des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG) erfolgt die Prüfung der Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, die mit einem IHK-Beruf verglichen werden können. In diesem Prozess werden einschlägige Berufserfahrung sowie Befähigungsnachweise berücksichtigt. Dies ist relevant, wenn wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem entsprechenden deutschen Referenzberuf bestehen.
WIE arbeitet unsere Organisation?
Die IHK FOSA ist eine zentralisierte Einrichtung, die für einheitliche und qualitativ hochwertige Entscheidungen steht. Unsere Organisation bündelt Länderexpertise zu Ausbildungssystemen weltweit mit der Vielsprachigkeit unseres Teams. Diese Wissensbasis stärkt unsere Arbeit in besonderer Weise.
WER nutzt unser Verfahren?
Zehntausende Fachkräfte aus aller Welt haben die gesetzlichen Möglichkeiten bereits genutzt und einen Antrag bei der IHK FOSA gestellt. Immer mehr Unternehmen erkennen den Wert des Verfahrens als Transparenzinstrument. Ein Gleichwertigkeitsbescheid der IHK FOSA ist damit ein solider Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der deutschen Wirtschaft.
Die IHK FOSA in Zahlen
IHK Referenzberufe
Sprachen auf Erstsprachenniveau
Länder
Anerkennung vorbereiten
Nutzen Sie vor der Antragstellung die vorhandenen Beratungsangebote. Lernen Sie den Ablauf des Anerkennungsverfahrens kennen. Erfahren Sie, welche Dokumente in jedem Fall vorzulegen sind und sparen Sie so Vorbereitungszeit.
Anerkennungsantrag
Sofern Sie über alle erforderlichen Unterlagen verfügen und keine weiteren Fragen zum Verfahren haben, können Sie von hier aus direkt zu den Antragsformularen gelangen.