Wenn Sie sicher sind, dass die IHK FOSA die zuständige Stelle für Ihr Verfahren ist 


Antrag Standardverfahren

Im Inland als auch im Ausland lebende Fachkräfte mit ausländischem Ausbildungsabschluss können eine Gleichwertigkeitsfeststellung über das Standardverfahren beantragen.

Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren

Ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren kann nur von einem Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragt werden! 

Eine Antragstallung direkt bei der IHK FOSA ist nicht möglich.

Folgeantrag

Sie haben schon einen Erstbescheid von der IHK FOSA erhalten?

Dann können Sie nach Abschluss der Anpassungsqualifizierung einen Folgeantrag stellen.