Wenn Sie sicher sind, dass die IHK FOSA die zuständige Stelle für Ihr Verfahren ist
Sie können einen Antrag bei uns stellen
Die Antragstellung erfolgt in der Regel digital
Erstanträge auf Anerkennung stellen Sie bitte im Standardverfahren. Unternehmen können über die Ausländerbehörde beschleunigte Anerkennungsverfahren beantragen. Verfügen Sie bereits über einen Bescheid über eine teilweise Anerkennung, können Sie einen Folgeantrag stellen.
Antrag Standardverfahren
Im Inland als auch im Ausland lebende Fachkräfte mit ausländischem Ausbildungsabschluss können eine Gleichwertigkeitsfeststellung über das Standardverfahren beantragen.
Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren kann nur von einem Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragt werden!
Eine Antragstallung direkt bei der IHK FOSA ist nicht möglich.
Folgeantrag
Sie haben schon einen Erstbescheid von der IHK FOSA erhalten?
Dann können Sie nach Abschluss der Anpassungsqualifizierung einen Folgeantrag stellen.