Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren


Ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren kann nur von einem Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragt werden! Eine Antragstellung direkt bei der IHK FOSA ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:

Ausländerbehörden Finder 

Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren