Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren kann nur von einem Arbeitgeber bei der Ausländerbehörde am Firmensitz beantragt werden! Eine Antragstellung direkt bei der IHK FOSA ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
Bitte reichen Sie Farbkopien der Originaldokumente ein, auf denen die Dokumente vollständig und gut lesbar abgebildet sind
Erforderliche Übersetzungen werden nur von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzern aus dem In- oder Ausland akzeptiert. Übersicht deutscher Übersetzer: www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/
Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn alle beizulegenden Dokumente vollständig sind!