Anerkennung nach den bilateralen Abkommen mit Österreich und Frankreich sowie dem Bundesvertriebenengesetz


Bilaterale Abkommen mit Österreich und Frankreich

Für die Anerkennung von in Österreich und Frankreich erworbenen Ausbildungsabschlüssen, deren Abschlussbezeichnungen in den unten stehenden PDFs wortwörtlich aufgeführt sind, ist die IHK FOSA nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) am Wohnsitz. Wünschen Sie trotzdem eine Anerkennung nach dem BQFG, können Sie einen Antrag bei der IHK FOSA stellen.

Liste der gleichwertigen Berufsbildungsabschlüsse Deutschland - Österreich 

Verordnung zur Gleichstellung französischer Prüfungszeugnisse

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

Zuständig für die Berufsanerkennung nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) sind die Industrie- und Handelskammern am Wohnsitz. Weiterführende Informationen: 

Berufliche Anerkennung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler