Folgeantrag
Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:
Bitte reichen Sie Farbkopien der Originaldokumente ein, auf denen die Dokumente vollständig und gut lesbar abgebildet sind.
Erforderliche Übersetzungen werden nur von öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzern aus dem In- oder Ausland akzeptiert. Übersicht deutscher Übersetzer: www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ .
Bitte stellen Sie den Antrag erst, wenn alle beizulegenden Dokumente vollständig sind!
Ein Folgeantrag muss spätestens nach 5 Jahren gestellt werden (gerechnet ab dem Datum des Erstbescheides). Bitte prüfen Sie dabei Ihren Aufenthaltsstatus!
Haben Sie schon einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit? Informationen über die folgenden Schritte finden Sie hier.
Notwendige Unterlagen Folgeantrag
In Kürze steht Ihnen hier der Link zur digitalen Antragstellung zur Verfügung!
Per E-Mail senden Sie Dateien bitte nur im Format PDF an:
Mustervollmachten:
Bitte beachten Sie, dass wir Vollmachten nur in deutscher Version akzeptieren können.
Vollmacht für Einzelpersonen Vollmacht für Arbeitgeber
Hinweis zur Nutzung der Muster Vollmachten
Diese Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind als Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Mustervollmachten sind ein unverbindlicher Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Verwendung der Vorlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falls Sie eine maßgeschneiderte Vollmacht benötigen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.