Folgeantrag


Bitte beachten Sie bei der Antragstellung:

Ein Folgeantrag muss spätestens nach 5 Jahren gestellt werden (gerechnet ab dem Datum des Erstbescheides). Bitte prüfen Sie dabei Ihren Aufenthaltsstatus!  

Haben Sie schon einen Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit? Informationen über die folgenden Schritte finden Sie hier.
 

Notwendige Unterlagen Folgeantrag 
 

In Kürze steht Ihnen hier der Link zur digitalen Antragstellung zur Verfügung!
 

Ergänzend finden Sie hier das Antragsformular:

 Folgeantrag

Per E-Mail senden Sie Dateien bitte nur im Format PDF an:

info@ihk-fosa.de .


Mustervollmachten:

Bitte beachten Sie, dass wir Vollmachten nur in deutscher Version akzeptieren können.

Vollmacht für Einzelpersonen   Vollmacht für Arbeitgeber

Hinweis zur Nutzung der Muster Vollmachten

Diese Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind als Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Mustervollmachten sind ein unverbindlicher Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Verwendung der Vorlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falls Sie eine maßgeschneiderte Vollmacht benötigen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.