Beschleunigtes Anerkennungsverfahren: Was ist anders?
Die Anforderungen an das Anerkennungsverfahren bleiben unverändert. Daher sind auch bei dieser Art des Verfahrens mit dem Antrag stets alle im Antragsformular aufgeführten Dokumente vollständig einzureichen – die eingearbeitete Checkliste erleichtert die Übersicht, welche Unterlagen ggf. noch fehlen.
Beim beschleunigten Anerkennungsverfahren ist lediglich die gesetzliche Frist verkürzt: Zwei Wochen für die Vorprüfung sowie zwei Monate für die Hauptprüfung, sobald der Antrag vollständig ist. Es handelt sich insofern um ein zeitlich verkürztes, aber nicht inhaltlich vereinfachtes Verfahren.