Anerkennung: Auf den Inhalt kommt es an
Kern des Anerkennungsverfahrens ist die Gleichwertigkeitsfeststellung, die auf einem Vergleich der ausländischen Berufsausbildung mit der aktuellen Ausbildungsordnung des entsprechenden deutschen Berufs basiert. Um diesen Vergleich vornehmen zu können, benötigt die IHK FOSA Informationen zu Inhalten der Ausbildung. Solche Informationen sind in Lehrplänen zu finden. Dort sind die während der Ausbildung im Ausland vermittelten Inhalte detailliert beschrieben. Ohne diese präzisen Informationen, welche Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten während der Ausbildung erworben wurden, kann nicht festgestellt werden, ob wesentliche Unterschiede zwischen der ausländischen Ausbildung und dem deutschen Referenzberuf bestehen oder nicht. Die Information ist wichtig, um einen Anerkennungsbescheid zu erteilen.