Antragstellung
Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen staatlich anerkannten ausländischen Berufsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle oder non-formale Qualifikationen, z.B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene Berufsqualifikationen, verfügen.
Antragstellende, die keinen Wohnsitz in Deutschland bzw. innerhalb der EU/EWR/Schweiz haben oder die nicht Staatsangehörige der genannten Länder sind, müssen außerdem nachweisen, dass sie in Deutschland in dem erlernten Beruf arbeiten möchten (Erwerbstätigkeitsabsicht).
Geeignete Dokumente hierfür könnten sein: Arbeitsvertrag, die Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern in Deutschland, ein Geschäftskonzept, Einreisevisum oder Beantragung Einreisevisum (falls Arbeitsvertrag vorliegend).
Die Antragstellung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, auch aus dem Ausland können Anträge gestellt werden.
Wichtige Hinweise
Form der Antragstellung
Übersenden Sie uns Ihre Dokumente als Farbkopie, möglichst im DIN A4 Format. Bitte senden Sie uns unaufgefordert keine Originale zu (außer Antragsformular). Dafür übernehmen wir keine Haftung. Unvollständige, unleserliche Kopien können im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Fachkräfteeinwanderung
Informieren Sie sich bitte darüber, ob ein Anerkennungsverfahren in Ihrem Fall Zuwanderungsvoraussetzung nach Deutschland ist. Dies ist häufig dann der Fall, wenn Sie in Deutschland arbeiten möchten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Make It In Germany".
Antrag und Unterlagen
Um einen ausländischen Berufsabschluss auf Gleichwertigkeit überprüfen zu lassen, müssen Sie einen Antrag bei der IHK FOSA stellen ("Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung").
Das Antragsformular finden Sie hier:
Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung mit Liste beizulegender Dokumente
IHK FOSA Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antragsformular. Bitte vollständig ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit allen beizulegenden Dokumenten an die IHK FOSA schicken.
Angabe zum deutschen Referenzberuf
Im Antrag ist der deutsche Referenzberuf aus dem IHK-Bereich einzutragen, mit dem die ausländische Berufsqualifikation verglichen werden soll. Nachfolgend finden Sie eine Liste mit IHK-Ausbildungsberufen sowie Fortbildungsabschlüssen, die in die Zuständigkeit der IHK FOSA fallen. Hilfe bei der Bestimmung des deutschen Referenzberufs bietet das Portal "Berufenet" der Bundesagentur für Arbeit mit u.a. Kurzbeschreibungen der Berufsbilder und Tätigkeitsfelder.Bei Unsicherheiten hinsichtlich des Referenzberufs empfiehlt sich eine Beratung bei der örtlichen IHK oder weiteren Beratungsstellen.
Auswahl: IHK Berufeliste
Liste mit allen Ausbildungsberufen und Fortbildungs- abschlüssen in Zuständigkeit der IHK FOSA
Von der teilweisen Gleichwertigkeit zur vollen Anerkennung
Nach einem Bescheid über teilweise Gleichwertigkeit kann durch gezielte Anpassungsqualifizierung (z.B. Praktika, Berufserfahrung, Weiterbildungen) das noch fehlende berufliche Know-how nachgeholt werden. Innerhalb von 5 Jahren ist es möglich, einen Folgeantrag zu stellen, mit dem eine volle Gleichwertigkeit erreicht werden kann.
Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben, setzen Sie sich bitte mit der Anerkennungsberatung Ihrer örtlichen IHK oder einer anderen Anerkennungsberatungsstelle in Verbindung. Dort erhalten Sie Unterstützung, eine geeignete Anpassungsqualifizierung zu finden. Gerne können Sie hierzu auch die IHK FOSA ansprechen.
Folgeantrag mit Liste beizulegender Dokumente
Folgeantrag nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit nach BQFG
Muster Vollmachten
Bitte beachten Sie, dass wir Vollmachten nur in deutscher Version akzeptieren können.
Hinweis zur Nutzung der Muster Vollmachten
Diese Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie sind als Formulierungshilfen zu verstehen und sollen nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Mustervollmachten sind ein unverbindlicher Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Verwendung der Vorlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falls Sie eine maßgeschneiderte Vollmacht benötigen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.
Übersetzungen
Übersetzungen werden nur von Übersetzern akzeptiert, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Eine Übersicht über deutsche Übersetzer finden Sie auf www.justiz-dolmetscher.de.
Die IHK FOSA kann auf Übersetzungen verzichten, z.B. wenn ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin die entsprechende Sprache selbst beherrscht.
Bitte schicken Sie das vollständig ausgefüllte Antragsformular zusammen mit allen beizulegenden Dokumenten laut Seite 7 des Antragsformulars an die IHK FOSA – per E-Mail senden Sie Dateien bitte nur im Format PDF an info@ihk-fosa.de.