Qualifikationsanalyse
Berufsanerkennung ohne Dokumente
Ein Anerkennungsverfahren wird auf Basis von Dokumenten durchgeführt. Können für ein Verfahren benötigte Dokumente aus unverschuldeten Gründen nicht vorgelegt werden, besteht nach dem Anerkennungsgesetz die Möglichkeit, berufliche Qualifikationen mit Hilfe einer Qualifikationsanalyse (QA) festzustellen. Die Gründe, weshalb notwendige Dokumente nicht vorgelegt werden können, sind glaubhaft zu machen.
Auch im Falle einer Qualifikationsanalyse gelten die Üblichen Antragsvoraussetzungen, d.h. es muss sich um eine im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Beruf handeln.
Methoden zur Ermittlung beruflicher Kompetenzen
Als Methoden für eine Qualifikationsanalyse kommen Fachgespräche, Arbeitsprobe sowie Probearbeit im Betrieb etc. in Betracht. Es erfolgt keine Benotung der erbrachten Leistung. Fachexperten/Fachexpertinnen beurteilen, ob die Qualifikationsanalyse „bestanden“ oder „nicht bestanden“ ist. Das Ergebnis der Qualifikationsanalyse fließt in das Gesamtergebnis des Anerkennungsverfahrens mit ein.
Kosten
Die Qualifikationsanalyse ist ein kostenpflichtiges Verfahren im Rahmen des Anerkennungsverfahrens. Es entstehen zusätzliche Kosten für z.B. Material, deren Höhe sich nach dem jeweils entstandenen Aufwand richtet.
In besonders gelagerten Fällen besteht beschränkt auf die Laufzeit des Projektes NetQA eine Finanzierungsmöglichkeit über den Sonderfonds Qualifikationsanalysen. Weitere finanzielle Hilfen sind in Abhängigkeit der persönlichen Umstände etwa durch die Arbeitsagenturen bzw. Jobcenter, den Anerkennungszuschuss des Bundesministeriums für Bildung und Forschung sowie gesonderte Programme einzelner Bundesländer möglich. Informationen dazu erhalten Sie von der IHK FOSA sowie auf dieser Seite unter Gebühren und Förderung.
Weg zur Qualifikationsanalyse
Das Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse, die mit einem IHK Beruf vergleichbar sind, beginnt immer mit einem Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung bei der IHK FOSA. Dies gilt auch für die Qualifikationsanalyse. Es empfiehlt sich, dem Antragsformular neben den vorhandenen notwendigen Unterlagen noch ein formloses Schreiben beizulegen, das erklärt, warum bestimmte Dokumente nicht vorgelegt werden können. Die IHK FOSA meldet sich dann, um die weiteren Schritte zu besprechen.
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