Anerkennungsverfahren rechtzeitig einleiten
Wenn Sie Ihre Fachkraft möglichst rasch bei sich im Unternehmen einsetzen möchten, leiten Sie frühzeitig ein Anerkennungsverfahren ein. Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Sie den Bescheid der IHK FOSA direkt bei der Ausländerbehörde vorlegen und von weiteren beschleunigten Verfahrensschritten profitieren.
Zum Standardverfahren können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer vor Ort beraten lassen.
Empfehlung
Nutzen Sie bereits die Zeit, in der die Vorbereitungen für die Zuwanderung getroffen werden, für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens. Den Anerkennungsbescheid können Sie dann der Ausländerbehörde unmittelbar für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vorlegen. Dies verkürzt den Verfahrensablauf.
Beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Für Fachkräfte aus Drittstaaten kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dieser Antrag kann nur über die zuständige Ausländerbehörde am Firmensitz gestellt werden. Dafür sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Informationen dazu finden Sie auf den Portalen Make It In Germany sowie Anerkennung in Deutschland. Der Anerkennungsbescheid wird nach zwei Monaten erteilt – auch hier wird die Frist ab dem Zeitpunkt gerechnet, an dem alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Unterlagen vorliegen. Für das beschleunigte Anerkennungsverfahren ist eine Gebühr zwischen
€ 500,00 und € 1.200,00 in Abhängigkeit des Aufwandes zu entrichten.
Anträge beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente
Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren
In Ausnahmefällen und nur, wenn die Fachkraft noch nicht eingereist ist:
Folgeantrag nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit nach BQFG (beschleunigtes Verfahren)
Folgeantrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente in englischer Sprache
IHK FOSA Application Form
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren Englisch
So geht der Weg weiter..
....nach einem Bescheid der IHK FOSA über eine teilweise Gleichwertigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsberatung Ihrer örtlichen IHK oder andere Anerkennungsberatungsstellen im Inland, um geeignete Maßnahmen für eine Anpassungsqualifizierung zu besprechen. Wie die wesentlichen Unterschiede genau auszugleichen sind, wird im sog. Anpassungsqualifizierungsplan schriftlich festgelegt. Dieser dient zusätzlich zur Vorlage bei der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur. Ist die Anpassungsmaßnahme abgeschlossen, stellen Sie bitte umgehend einen Folgeantrag.
....nach einem Bescheid der IHK FOSA über eine volle Gleichwertigkeit
Mit dem Anerkennungsbescheid wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ausländerbehörde am Firmensitz, falls Sie dort ein Verfahren betreiben.
Muster Vollmacht
Hinweis zur Nutzung der Muster Vollmacht
Dieses Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erhebet aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Mustervollmacht ist ein unverbindlicher Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Verwendung der Vorlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falls Sie eine maßgeschneiderte Vollmacht benötigen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.