IHK Fosa

Anerkennungsverfahren rechtzeitig einleiten

Wenn Sie Ihre Fachkraft möglichst rasch bei sich im Unternehmen einsetzen möchten, leiten Sie frühzeitig ein Anerkennungsverfahren ein. Auch im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens können Sie den Bescheid der IHK FOSA direkt bei der Ausländerbehörde vorlegen und von weiteren beschleunigten Verfahrensschritten profitieren.

Zum Standardverfahren können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer vor Ort beraten lassen.

Mehr erfahren 

Empfehlung

Nutzen Sie bereits die Zeit, in der die Vorbereitungen für die Zuwanderung getroffen werden, für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens. Den Anerkennungsbescheid können Sie dann der Ausländerbehörde unmittelbar für ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren vorlegen. Dies verkürzt den Verfahrensablauf. 


Standardverfahren

Sowohl für bereits im Inland, als auch noch im Ausland lebende Fachkräfte mit ausländischem Ausbildungsabschluss kann eine Gleichwertigkeitsfeststellung über das Standardverfahren beantragt werden. Abgeschlossen ist es nach 3 Monaten – gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem der IHK FOSA alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Unterlagen vorliegen. Die Gebühr für das Standardverfahren beträgt bis zu 600 Euro.

Anträge Standardverfahren mit Liste beizulegender Dokumente

IHK FOSA Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung
Antragsformular. Bitte vollständig ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit allen beizulegenden Dokumenten an die IHK FOSA schicken.

Folgeantrag nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit nach BQFG

Anträge Standardverfahren mit Liste beizulegender Dokumente in englischer Sprache

IHK FOSA Application Form
Application for Foreign Professional Qualifications Equivalence including overview documents to be attached

IHK FOSA Follow-up Application
Follow-up application including overview documents to be attached

Beschleunigtes Anerkennungsverfahren

Für Fachkräfte aus Drittstaaten kann im Rahmen des beschleunigten Fachkräfteverfahrens nach § 81a Aufenthaltsgesetz ein beschleunigtes Anerkennungsverfahren beantragt werden. Dieser Antrag kann nur über die zuständige Ausländerbehörde am Firmensitz gestellt werden. Dafür sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen. Informationen dazu finden Sie auf den Portalen Make It In Germany sowie Anerkennung in Deutschland. Der Anerkennungsbescheid wird nach zwei Monaten erteilt – auch hier wird die Frist ab dem Zeitpunkt gerechnet, an dem alle für das Anerkennungsverfahren erforderlichen Unterlagen vorliegen. Für das beschleunigte  Anerkennungsverfahren ist eine Gebühr zwischen
€ 500,00 und € 1.200,00 in Abhängigkeit des Aufwandes zu entrichten.   

Anträge beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente

Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren

In Ausnahmefällen und nur, wenn die Fachkraft noch nicht eingereist ist:
Folgeantrag nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit nach BQFG (beschleunigtes Verfahren)

Folgeantrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
 

Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente in englischer Sprache

IHK FOSA Application Form
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren Englisch

So geht der Weg weiter..

....nach einem Bescheid der IHK FOSA über eine teilweise Gleichwertigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Anerkennungsberatung Ihrer örtlichen IHK oder andere Anerkennungsberatungsstellen im Inland, um geeignete Maßnahmen für eine Anpassungsqualifizierung zu besprechen. Wie die wesentlichen Unterschiede genau auszugleichen sind, wird im sog. Anpassungsqualifizierungsplan schriftlich festgelegt. Dieser dient zusätzlich zur Vorlage bei der Ausländerbehörde und der Arbeitsagentur. Ist die Anpassungsmaßnahme abgeschlossen, stellen Sie bitte umgehend einen Folgeantrag. 

....nach einem Bescheid der IHK FOSA über eine volle Gleichwertigkeit

Mit dem Anerkennungsbescheid wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Ausländerbehörde am Firmensitz, falls Sie dort ein Verfahren betreiben.


Muster Vollmacht

Vollmacht für Arbeitgeber

Hinweis zur Nutzung der Muster Vollmacht

Dieses Muster wurden mit größter Sorgfalt erstellt, erhebet aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Es ist als Formulierungshilfen zu verstehen und soll nur eine Anregung bieten, wie die typische Interessenlage zwischen den Parteien sachgerecht ausgeglichen werden kann. Dies entbindet den Verwender jedoch nicht von der sorgfältigen eigenverantwortlichen Prüfung. Die Mustervollmacht ist ein unverbindlicher Vorschlag für eine mögliche Regelung. Die Verwendung der Vorlage erfolgt auf eigene Gefahr. Falls Sie eine maßgeschneiderte Vollmacht benötigen, sollten Sie sich fachlich beraten lassen.

Ablauf beschleunigtes Anerkennungsverfahren