Zuständigkeit
Die IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA) ist die zuständige Stelle zur Durchführung von Anerkennungsverfahren (= Gleichwertigkeitsfeststellung) für ausländische Ausbildungsabschlüsse, die sich IHK-Berufen zuordnen lassen. Zu diesen zählen rund 350 Aus- und Fortbildungsabschlüsse aus den Bereichen Industrie, Handel, Gastronomie und Dienstleistungen.
Auf der rechten Seite finden Sie zur ersten Orientierung eine Liste mit IHK-Ausbildungsberufen sowie Fortbildungsabschlüssen, die in die Zuständigkeit der IHK FOSA fallen.
Für Berufe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der IHKs fallen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Stelle. Bei Handwerks- oder Agrarberufen sind dies beispielweise die regionalen Handwerks- bzw. Landwirtschaftskammern, bei Fachangestellten in den freien Berufen die jeweils zuständigen Berufskammern, z.B. Ärzte-, Zahnärzte-, Rechtsanwaltskammern. Bei landesrechtlich geregelten Aus- und Weiterbildungsberufen (z.B. Techniker) kontaktieren Sie bitte die jeweils zuständige Landesbehörde. Hilfe bei der Ermittlung der zuständigen Stelle bietet auch der Anerkennungs-Finder des Portals "Anerkennung in Deutschland".
Auswahl: IHK Berufeliste
Liste mit allen Ausbildungsberufen und Fortbildungs- abschlüssen in Zuständigkeit der IHK FOSA
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Personen, die im Ausland einen staatlich anerkannten Ausbildungsabschluss erworben haben und in Deutschland in diesem Beruf arbeiten möchten. Nicht antragsberechtigt sind Personen, die nur über informelle oder nonformale Qualifikationen, z.B. ausschließlich durch Berufserfahrung erworbene, Berufsqualifikationen verfügen.
Antragstellende, die keinen Wohnsitz in Deutschland bzw. innerhalb der EU/EWR/Schweiz haben oder die nicht Staatsangehörige der genannten Länder sind, müssen außerdem nachweisen, dass sie in Deutschland in dem erlernten Beruf arbeiten möchten (Erwerbstätigkeitsabsicht). Geeignete Dokumente hierfür könnten sein: Arbeitsvertrag, die Kontaktaufnahme mit Arbeitgebern in Deutschland, ein Geschäftskonzept, Einreisevisum oder Beantragung Einreisevisum (falls Arbeitsvertrag vorliegend).
Die Antragstellung ist unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus, auch aus dem Ausland können Anträge gestellt werden.
Beratung
Beratung bei den Industrie- und Handelskammern
Zum Standardverfahren können Sie sich bei Ihrer Industrie- und Handelskammer vor Ort beraten lassen.
Die für Ihren Wohnort zuständige IHK und die richtige Ansprechperson für ein individuelles Beratungsgespräch zur Berufsanerkennung wird Ihnen nach Eingabe der Postleitzahl Ihres Wohnortes angezeigt:
Beratung IQ Netzwerk
Das bundesweite Netzwerk „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ fördert die nachhaltige und bildungsadäquate Integration erwachsener Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt. Das Förderprogramm unterstützt Ratsuchende bundesweit bei der Anerkennung ihrer ausländischen Abschlüsse und informiert über Verfahren der Berufsanerkennung. Auf der Internetseite finden Sie weiterführende Informationen zum Thema berufliche Anerkennung und Arbeitsmarktintegration. Hier geht es zum Beratungsstellenfinder.
Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"
Die Telefon-Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit beantwortet auf Deutsch und Englisch Fragen zu Zuwanderung und Integration.
In einer persönlichen Beratung erhalten Sie Informationen zu den Themen Einreise und Aufenthalt, Deutsch lernen, Arbeitssuche sowie zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.
Erreichbar ist die Hotline Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 16 Uhr unter der Nummer: +49 30 1815-1111.
Informationen zu den anfallenden Telefongebühren finden Sie auf https://www.make-it-in-germany.com/de/service/kontakt/hotline#c17404
Pro Recognition – Beratung Ausland
Seit 2015 haben sich die Auslandshandelskammern als Anlauf- und Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen etabliert. Koordiniert und gesteuert wird das vom BMBF geförderte Projekt von der DIHK Service GmbH in enger Abstimmung mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK).
In den folgenden Ländern können sich ausländische Fachkräfte zur Anerkennung beraten lassen:
Ägypten
Algerien (Ausbildungsabschlüsse Algerien u. Marokko)
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Indien
Iran
Italien
Kolumbien
Polen
Vietnam