Beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Für die Antragstellung zum beschleunigten Anerkennungsverfahren nach § 14a BQFG möchten wir Ihnen die folgenden Hinweise mit der freundlichen Bitte um Beachtung an die Hand geben:
- Senden Sie uns den Antrag nur zu, wenn die beizulegenden Dokumente (siehe Antragsformular) vollständig sind. Andernfalls verlängert sich die Bearbeitungszeit bei der IHK FOSA.
- Als Ansprechpartner im Verfahren geht Ihnen die Eingangsbestätigung für die Antragstellung zu. Bitte warten Sie ab, bis wir mit dieser Information auf Sie zukommen.
- Überprüfen Sie, ob die Unterschriften auf dem Antragsformular vom Bevollmächtigten persönlich geleistet wurden. Eine eingefügte Datei mit der Unterschrift können wir leider nicht akzeptieren.
- Verwenden Sie für die Beantragung des beschleunigten Anerkennungsverfahrens ausschließlich die nachfolgenden Antragsformulare:
Zusendung Antragsunterlagen
Achten Sie darauf, dass die Farbkopien bzw. die PDF-Dateien lesbar sind und den vollständigen Nachweis zeigen.
Anträge beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente
Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Folgeantrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren
Folgeantrag nach Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit nach BQFG (beschleunigtes Verfahren)
Antrag beschleunigtes Anerkennungsverfahren mit Liste beizulegender Dokumente in englischer Sprache
Antragsformular beschleunigtes Anerkennungsverfahren Englisch
Tipps zum Referenzberuf
Im Antrag ist der deutsche Referenzberuf einzutragen, mit dem die ausländische Berufsqualifikation verglichen werden soll. Für eine Hilfestellung hierzu können Sie sich vielfach an die Beratungsstellen des IQ Netzwerks wenden.
Wenn Sie hinsichtlich des deutschen Referenzberufs unsicher sind, tragen Sie bitte nur die Branche in das Antragsformular ein.
Auswahl: IHK Berufeliste
Liste mit allen Ausbildungsberufen und Fortbildungs- abschlüssen in Zuständigkeit der IHK FOSA
Standardverfahren
Kommt ein beschleunigtes Verfahren nicht in Betracht, steht ausländischen Fachkräften auch der Weg über ein Standardverfahren offen. Alle Informationen dazu finden sich unter Für Antragstellende.