Was tun nach einer teilweisen Anerkennung?

1) Anpassungsqualifizierung
Nach einem Bescheid über eine teilweise Gleichwertigkeit empfehlen wir ebenfalls den Weg zur Anerkennungsberatung. Dort wird der sogenannte Anpassungsqualifizierungsplan besprochen. In ihm sind alle erforderlichen Maßnahmen für den Ausgleich der verbeschiedenen wesentlichen Unterschiede schriftlich festgehalten. 

2) Folgeantrag
Unter Vorlage offizieller Nachweise, die den Ausgleich der im Erstbescheid festgestellten wesentlichen Unterschiede belegen, kann die volle Gleichwertigkeit erreicht werden. Für einen Folgeantrag fällt eine verringerte Gebühr an, siehe dazu Gebührentarif der IHK FOSA. Der Folgeantrag bezieht sich immer auf den gleichen deutschen Referenzberuf wie im Erstantrag. 

Ein Folgeantrag muss spätestens nach 5 Jahren gestellt werden (gerechnet ab dem Datum des Erstbescheides). Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang Ihren Aufenthaltsstatus.